1. Das Lieferunternehmen

Die Lieferung erfolgt durch Ambro Express Sp. z o.o. Sp. K, ul. Przemysłowa 18, 62-731 Przykona, Polen, nachstehend genannt "Ambro".

2. Lieferadresse/Kontaktdaten

2.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, korrekte Adresse und Kontaktdaten (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) an den Händler zu übermitteln.

2.2. Der Kunde ist berechtigt die Ergänzung oder Korrektur der Empfängerdaten auch gegenüber Ambro vorzunehmen bzw. die Daten während der Avisierung anapassen. Er wird jedoch verpflichtet diese Änderung bzw. Ergänzung auch dem Händler mitzuteilen

3. Liefertermin

Die Liefertermine mit dem Kunden können nur an Wochentagen zu vereinbart werden, die als Liefertage der Ambro für die PLZ des Kunden vorgesehen sind.

3.2. Ambro bietet dem  Kunden den nächstmöglichen verfügbaren Termin an. Auf Wunsch des Kunden kann auch ein späterer Termin vereinbart werden. Ambro ist berechtigt, dem Kunden die Möglichkeit der Online-Selbstavisierung anzubieten.

3.3. Sollte keine Online-Selbstavisierung angeboten werden oder nimmt der Kunde in einem angemessenen Zeitraum keine Online-Selbstavisierung vor, wird Ambro versuchen, kurzfristig mit dem Kunden einen Liefertermin zu vereinbaren. Der Weg der Kontaktaufnahme steht dabei im Ermessen der Ambro, wird im Regelfall jedoch per Telefon erfolgen. Sollte nach dem dritten telefonischen Avisierungsversuch kein Kundenkontakt zustande gekommen sein, ist der Kunde schriftlich mittels E-Mail bzw. Karte/Brief über den Auslieferungstermin zu informieren.

3.4. Dem Kunden wird ein Portal zur Sendungsverfolgung zur Verfügung gestellt.

3.5. Am Nachmittag des Vortages des vereinbarten Termins ist eine Eingrenzung der Lieferzeit auf ein voraussichtliches, unverbindliches Zeitfenster durch Ambro möglich. Dieses ist für den Kunden auf der Homepage https://rhenustermin.de  einsehbar und/oder wird per E-Mail von der Ambro an den Kunden gesendet, sofern der Ambro eine gültige E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt.

4. Die Auslieferung

4.1. Ambro führt die Lieferung frei Verwendungsstelle, regelmäßig im 2-Mann-Handling (2-MH), inklusive

4.2. Es wird nur an einen Ort der Verwendung vertragen. Das Vertragen in verschiedene Räumlichkeiten ist demnach nicht zulässig. Voraussetzung ist, dass die Verwendungsstelle normal zugänglich und im Verhältnis zu den Packstücken ausreichend dimensioniert ist.

4.3. Lieferungen in schwer erreichbare(n) Gebiete(n) können abgelehnt und dem gegen Übernahme zusätzlicher Kosten angeboten werden. Schwer erreichbare Gebiete sind insbesondere solche Orte, die mit herkömmlichen Fahrzeugen nicht erreicht werden können, z. B. in Ermangelung von hinreichend ausgebauten und/oder breiten Straßen oder auch aufgrund von Straßensperrungen

4.4. Die örtlichen Gegebenheiten am Ort der Lieferung müssen die Lieferung in zumutbarer Weise zulassen, insbesondere müssen Durchgänge breit genug und Park- oder Haltemöglichkeiten in der Nähe vorhanden sein. Sollten die örtlichen Gegebenheiten eine Lieferung nicht in zumutbarer Weise zulassen, ist der Händler bzw. das Transportunternehmen Ambro berechtigt die Lieferung zu verweigern. Der Händler und Ambro ist über vorhandene Hindernisse im Vorfeld zu informieren.

5.Mitnahme und Entsorgung von Altmöbeln

Die Mitnahme von Altmöbeln/-matratzen findet nur im Rahmen der gleichzeitigen Lieferung von entsprechender Neuware statt. Voraussetzung für die Mitnahme ist, dass die Ware nicht eingebaut oder mit der Wand verschraubt ist.

6. Montage

Der Kunde kann bei der Vereinbarung des Liefertermins mit der Ambro auch die Montage als separate Leistung bestellen. Der Vertragspartner ist in diesem Fall die Firma Ambro.

7. Bestätigung der Lieferung

Ambro lässt sich vom Kunden den ordnungsgemäßen und vollständigen Erhalt der Ware quittieren. Weigert sich der Kunde, zu quittieren, ist dies von Ambro entsprechend schriftlich oder elektronisch festzuhalten. Die Quittierung dient lediglich dem Nachweis des Erhalts der Ware. Die Quittierung gilt nicht als Bestätigung der Mangelfreiheit der Ware. Sowohl die Quittierung als auch die deren Verweigerung haben keinen Einfluss auf die Gewährleistungsrechte des Kunden.

8. Zweitanlieferung

8.1. Wird der Kunde am vereinbarten Datum nicht an der vorgegebenen Adresse angetroffen oder sagt er den Liefertermin am Tag der Ausführung ab, so wird nach erneuter Terminvereinbarung mit dem Kunden eine Zweitanlieferung durch Ambro durchgeführt

8.2. Nach zweimaligem Versuch der Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, die Kosten der weiteren Versuche dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8.3. Wird die Ware zur Retour übergeben, so trägt der Kunde die Kosten der Retour, wenn er keine Widerrufsrechte geltend macht.

9.Verweigerung der Annahme

9.1. Verweigert der vor Ort anwesende Kunde die Annahme, dokumentiert Ambro Verweigerungsgrund und Zeitpunkt. Nach Möglichkeit holt Ambro dazu die Unterschrift des Kunden ein. Der Kunde kann im Rahmen seines Widerrufsrechts die Annahme verweigern ( siehe: Widerrufsrecht)

9.2. Ambro informiert den Händler über die Annahmeverweigerung und den Verweigerungsgrund. Verweigert der Kunde die Annahme unter Berufung auf eine Beschädigung der Ware oder eine Falschlieferung, so ist der Kunde gebeten darüber den Händler in Kenntnis zu setzten. Unterlassung der Mangelanzeige schräkt jedoch die Gewährleistungsrechte des Kunden nicht ein.